Bestehen nach Auffassung des Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters Zweifel nach dem Luftsicherheitsgesetz, hat dieser keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. So hat es das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main (Urteil vom 23.01.2015 - 4 K 4354/14.F) entschieden. In dem Fall ging es um den Mitarbeiter des Frankfurter Flughafens mit Kontakten zur gewaltbereiten, islamistischen...