Mitarbeiterdaten

Rechtliches

Urteil: Schmerzensgeld bei unterlassener Löschung von Mitarbeiterprofilen

Übersieht ein Arbeitgeber bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, dass das Profil eines ehemaligen Arbeitnehmers weiterhin im Internet abrufbar ist, so handelt es sich um eine DSGVO-Verletzung, welche einen Schmerzensgeldanspruch auslösen kann. Ein neues Urteil des LAG Köln dürfte für alle Arbeitgeber mit eigener Homepage und alle Arbeitnehmer, die darauf auftauchen, interessant...