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Rechtliches

Taxi-Fahrgast haftet bei geöffneter Autotür

Auch Mitfahrer können bei einem Verkehrsunfall haften. Der Fahrgast eines Taxis haftet, wenn er die Autotür öffnet und dadurch einen Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug verursacht, so das Landgericht Saarbrücken (LG). Welche Verhaltensweisen bei der Ermittlung der Haftungsquote kommen in Betracht?