Seit 2019 ist die Nutzung von Handy-Programmen, die vor Radarfallen im Straßenverkehr warnen, strafbewehrt. Mit einer Entscheidung des OLG Karlsruhe wird nun weitergehend klargestellt, dass nicht nur die eigene Nutzung, sondern auch die eines Mitfahrers verboten ist.
Mitfahrer
Taxi-Fahrgast haftet bei geöffneter Autotür
Auch Mitfahrer können bei einem Verkehrsunfall haften. Der Fahrgast eines Taxis haftet, wenn er die Autotür öffnet und dadurch einen Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug verursacht, so das Landgericht Saarbrücken (LG). Welche Verhaltensweisen bei der Ermittlung der Haftungsquote kommen in Betracht?