Mitschuld

Rechtliches

Hundebiss im Hotelzimmer

In einem vor dem Amtsgericht Frankfurt entschiedenen Fall musste ein Hundehalter für den Biss seines Irish-Bullterriers haften, den der gebissene Kläger alleine in einem Hotelzimmer aufgesucht hatte, um das Tier an sich zu gewöhnen. Den Kläger traf zwar eine Mitschuld, die Hauptschuld lag jedoch beim Beklagten, da dieser das Gefahrenpotenzial für den Kläger nicht richtig eingeschätzt hatte.