Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg in die Mittagspause, ist er nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn er unterwegs war, um sich etwas zu essen zu kaufen. Der Schutz entfällt, wenn der Weg zum Essen durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, so das Landessozialgericht Hessen.