Das OVG Rheinland-Pfalz hatte in einem Berufungsverfahren über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Polizei ein Motorrad zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sicherstellen darf.
Das OVG Rheinland-Pfalz hatte in einem Berufungsverfahren über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Polizei ein Motorrad zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sicherstellen darf.