Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat über einen Fall entschieden, in dem eine Pkw-Fahrerin an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifuhr und mit einem gerade entleerten Müllcontainer kollidierte. Der Senat hat in diesem Fall einen Verstoß der Fahrerin gegen die Straßenverkehrsordnung bejaht.
Müllabfuhr
Unfallverhütungsvorschriften zur Rückwärtsanfahrt der Müllabfuhr
Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann, was insbesondere der Fall ist, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der...