An das Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Vor allem muss für den Arbeitgeber aus dem Attest nachvollziehbar sein, warum der Arbeitnehmer keine Maske tragen kann.
An das Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Vor allem muss für den Arbeitgeber aus dem Attest nachvollziehbar sein, warum der Arbeitnehmer keine Maske tragen kann.