Nachbar

Rechtliches

Urteil: Gezielter Drohnenüberflug mit Kamera unzulässig

Kläger und Beklagter waren Nachbarn. Eines Tages bemerkte die Lebensgefährtin des Klägers in etwa sieben Metern Höhe eine Flugdrohne über sich im Garten schweben. Die Drohne fertigte Bilder in Echtzeit an. Es stellte sich heraus, dass die Drohne vom Nachbargrundstück aus gestartet wurde. Der Kläger verlangte vom Nachbarn Unterlassung.