Namensänderung

Rechtliches

Schlichte Namensgleichheit mit einem NS-Täter rechtfertigt keine Namensänderung

Namensänderungen sind nur in besonderen Fällen möglich. Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Wie jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte, ist die Namensgleichheit mit einem NS-Täter kein ausreichender Grund, jedenfalls dann, „wenn jener weitgehend unbekannt ist und der Namensträger nicht substantiiert geltend macht, persönlich hierdurch belastet und auch im Alltag beeinträchtigt zu...