Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist auch das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) in Kraft getreten. Kern der Neuregelung ist ein deutlich erweiterter Adressatenkreis der Cybersicherheitsvorgaben.
NIS-2-Richtlinie
CRA: BSI wird marktüberwachende Behörde
Der Cyber Resilience Act (CRA) wird den Markt für IT-Produkte und Geräte mit digitalen Elementen grundlegend verändern. Denn die IT-Sicherheitseigenschaften der Produkte werden künftig ein entscheidendes Kriterium für den Marktzugang in der EU. Das BSI wurde nun von der Bundesregierung als notifizierende und marktüberwachende Behörde gegenüber der Europäischen Kommission benannt.
Die acht Phasen der Resilienz und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 – NIS-2 – hat die EU verbindliche Vorgaben zur Cybersicherheit und Resilienz geschaffen. Deutschland hat die Umsetzungsfrist zwar verpasst, aber am 30. Juli 2025 den Kabinettsbeschluss zum NIS2UmsuCG gefasst. Dieser Entwurf liegt den weiteren Ausführungen zu den acht Phasen der Resilienz zugrunde.
Großer Schritt auf dem Weg zur Cybernation – der NIS-2-Regierungsentwurf
Mit dem am 30.07.2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und der angespannten Bedrohungslage im Cyberraum Rechnung getragen. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fällt dabei eine Schlüsselrolle zu.
NIS-2-Richtlinie
Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen.
