Hat sich der Arbeitgeber zur Bewertung im Arbeitszeugnis für die sog. Leistungsskala entschieden und bewertet er die Leistungen des Arbeitnehmers als unterdurchschnittlich, so liegt die Darlegungs- und Beweislast über die schlechten Leistungen beim Arbeitgeber. Da nur noch wenige Arbeitszeugnisse die Note „befriedigend“ enthalten würden, sei sie als rechtliche Durchschnittsnote umstritten, so das...