Das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BHKG) ist nach mehrjähriger Vorbereitung nunmehr zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es wurde versucht ein flexibleres und den veränderten Gegebenheiten angepasstes Gesetz zu schaffen. In wie weit das gelungen ist, wird die Praxis zeigen.