Ein Hausbesitzer hatte sein Wohnhaus mit einer Alarmmeldeanlage gesichert. Diese war an die Notrufzentrale einer Sicherheitsfirma angeschlossen. Die Alarmanlage meldete über eine gesonderte Telefonleitung jeden Alarm an die Sicherheitsfirma. Der Hausbesitzer machte die monatlichen Grundgebühren für die Alarmüberwachungsleistungen steuermindernd geltend – was das Finanzgericht jedoch nicht...