Nutzungsvorteil

Rechtliches

Beschluss: Unzulässiges Befahren der Umweltzone

Der Inhaber eines Küchenstudios war Halter verschiedener Lkws. Einer dieser Lkws wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle beanstandet, weil das Fahrzeug in der – nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassenen – Umweltzone Stuttgart fuhr, obwohl es nur über eine rote Plakette verfügte. Der Fall gelangte vor das OLG Stuttgart.