öffentliche Sicherheit

Rechtliches

Urteil: Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Telekommunikationsunternehmen wie etwa die Deutsche Telekom sind nicht verpflichtet, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern; die entsprechenden Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind mit Europäischem Recht nicht vereinbar und somit rechtswidrig (VG Köln).