ohne Rechnung-Abrede

Rechtliches

Urteil: Keine Gewährleistung bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

Schließt ein Auftraggeber mit einem Handwerker zunächst einen ordnungsgemäßen Vertrag über Handwerksarbeiten und kommen die Beteiligten einige Zeit später überein, den Rechnungsbetrag zu reduzieren und den Differenzbetrag schwarz in bar zu bezahlen, so ist der ursprünglich wirksame Werkvertrag insgesamt, also in vollem Umfang nichtig; bei auftretenden Mängeln hat der Auftraggeber keine...