Das Bundesministerium des Innern hat für die Innenministerkonferenz am 06./07.12.2017 vorgeschlagen, die Hersteller von Alarm- und Sicherungsanlagen zu verpflichten, Ermittlungsbehörden für richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen Zugang zu den Anlagenzentralen zu verschaffen, um diese unbemerkt überwinden zu können. Hierzu hat der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. eine Stellungnahme...