Mit Urteil vom 22. April 2022 (Az.: 7 K 3169/21) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass das Stuttgarter Palästina-Komitee e.V. Veranstaltungen auf der Website der Stadt Stuttgart ankündigen darf. Ein entsprechendes Verbot sei wegen Verstoßes gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verfassungswidrig.