Ein Autofahrer stellte seinen benzinbetriebenen Audi Q7 am rechten Fahrbahnrand auf einem dort befindlichen Parkplatz mit Verkehrszeichen »Parken« (»P« auf blauem quadratischen Grund), das mit einem weißen Zusatzzeichen verbunden war, dessen Sinnbild ein Fahrzeug mit einem Elektrostecker zeigte. Der abgestellte Audi war kein Elektrofahrzeug. Das Fahrzeug wurde auf Veranlassung einer polizeilichen...