Party

Sicherheit

„Corona-Partys“ stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar

Die Gesundheit bislang nicht mit dem Corona-Virus infizierter Partyteilnehmer und der Bürgerinnen und Bürger stellt ein bedeutendes Rechtsgut dar, dessen Verletzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedeutet und vorliegend eine polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtfertigt. Da frühere Ermahnungen und Unterlassensaufforderungen durch die Polizeibeamten gegenüber dem Betroffenen...