Wann ist eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig? Eine Antwort auf die Frage gibt die nachfolgende Entscheidung aus Hamm.
Persönlichkeitsrecht
Zur Strafbarkeit von Deepfakes
Die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes stellt das deutsche Strafrecht vor Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet Zustand und Entwicklungen der Gesetzgebung.
Darf die Arbeitszeit per Fingerabdruck erfasst werden?
Eine radiologische Praxis führte ein Zeiterfassungssystem ein, das einen Fingerabdruckscanner beinhaltete. Dieses System verarbeitete nicht den gesamten Fingerabdruck, sondern die sogenannten Minutien, also die Fingerlinienverzweigungen. Der Arbeitgeber hatte dies damit begründet, dass es wiederholt vorgekommen sei, dass Beschäftigte ihre Chipkarten oder Personalnummern Kollegen mitgegeben...
Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft!
Ein Arbeitnehmer wollte von seinem Arbeitgeber Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten erhalten. Der Arbeitgeber ließ sich mit dieser Auskunft jedoch Zeit. Zudem war die Auskunft nicht ganz vollständig. Die Frage war nun, in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Schadensersatz zusteht. Die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche nach der DSGVO geltend zu machen, kann den einen oder anderen dazu...
Arbeitszeiterfassung durch Fingerabdrucksystem zulässig?
In diesem Beitrag wird die Gerichtsentscheidung dargestellt, die sich mit der Zulässigkeit von Fingerabdrucksystemen als Zugangssystem auseinandersetzt. Der Arbeitgeber des Klägers dieses Verfahrens führte ein solches Zeiterfassungssystem ein. Die Mitarbeiter sollten sich dabei mit ihren Fingerabdrücken an- und abmelden. Ob es sich um die Fingerabdrücke der jeweiligen Mitarbeiter handelte, war im...
Datenschutz: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus
Dem Suchmaschinenbetreiber Google kann nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn Gesundheitsdaten enthalten sind. Es kommt auch nach Anwendbarkeit der DSGVO darauf an, ob das Interesse des Betroffenen im Einzelfall schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse (OLG Frankfurt am Main).
