Bei Ordnungswidrigkeiten wie etwa der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr ist es der Bußgeldbehörde erlaubt, zur Identifizierung des Betroffenen Auskünfte beim zuständigen Einwohnermeldeamt einzuholen und das Passbild zum Vergleich einzusehen.