Die Übermittlung personenbezogener Daten eines Bürgers durch eine Behörde per Telefax kann datenschutzrechtlich bedenklich sein. Das hat das OVG Lüneburg in einem aktuellen Beschluss entschieden. Laut Beschluss hätte in dem entschiedenen Fall die zuständige Behörde ein anderes Kommunikationsmittel wählen oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel eine Verschlüsselung, treffen müssen.