Ein Busunternehmen, das im Linienverkehr über eine Schengen-Binnengrenze Personen befördert, kann gesetzlich nicht gezwungen werden zu kontrollieren, ob die Fahrgäste im Besitz gültiger Pässe sind (Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH).
Ein Busunternehmen, das im Linienverkehr über eine Schengen-Binnengrenze Personen befördert, kann gesetzlich nicht gezwungen werden zu kontrollieren, ob die Fahrgäste im Besitz gültiger Pässe sind (Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH).