Ein Mann verstarb in einem Pflegeheim und wurde auf Veranlassung eines Freundes durch einen Bestatter abgeholt. Nachdem eine Bestattung vonseiten der Stadt abgelehnt worden war, überführte der Bestatter den Verstorbenen in ein Krematorium. Der Freund des Verstorbenen erhob Anspruch gegen die Stadt aus § 31 Abs. 2 Bestattungsgesetz.