Nutzt ein Arbeitnehmer gefälschte Impfunterlagen, droht ihm die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Ergebnis gelangen immer mehr Arbeitsgerichte.
Nutzt ein Arbeitnehmer gefälschte Impfunterlagen, droht ihm die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Ergebnis gelangen immer mehr Arbeitsgerichte.