Powerbank

Rechtliches

Laden des Smartphones während der Fahrt zulässig

Eine Powerbank und ein Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung (OLG Hamm). Wer ein Fahrzeug lenkt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur sehr eingeschränkt benutzen; so sinngemäß § 23 Abs. 1 a StVO. Dies betrifft in erster Linie das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während des Autofahrens. Das...