Eine Powerbank und ein Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung (OLG Hamm). Wer ein Fahrzeug lenkt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur sehr eingeschränkt benutzen; so sinngemäß § 23 Abs. 1 a StVO. Dies betrifft in erster Linie das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während des Autofahrens. Das...
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Flugreisen: Powerbank und E-Zigaretten ins Handgepäck
Smartphone, Kamera, Tablet, Powerbank: wer auf Flugreisen elektronische Geräte mitnimmt, muss besondere Sicherheitsvorschriften beachten, erinnern die Experten von DEKRA. Der Grund sind die Lithium-Ionen-Akkus, aus denen Smartphone & Co. Ihren Strom beziehen. Aufgrund der hohen Energiedichte gelten für sie auf Flügen erhöhte Sicherheitsanforderungen.