Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sind für den hygienekonformen Betrieb ihrer Trinkwasserinstallation verantwortlich. Wie dies zu gewährleisten ist, regeln die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Doch bei genauer Betrachtung stellt sich heraus, dass dies in punkto Gefährdungsanalyse bei Legionellen realiter nur bedingt möglich ist.