Radarkontrolle

Rechtliches

Entschieden: „Blitzer-App“ ist rechtswidrig

Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 Straßenverkehrsordnung ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon mit sich führt, auf dem eine „Blitzer-App" installiert und während der Fahrt aufgerufen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Celle nun erstmals obergerichtlich entschieden.