Für den DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2024 „Verkehrsräume für Menschen“ wurde ein Lastenrad in zwei Crashtests jeweils gegen einen flexiblen bzw. einen starren Pfosten gefahren. Die Auswirkungen könnten kaum unterschiedlicher sein.
Radverkehr
Gefahrenlage i. S. d. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO
Der Bayerische VGH hat geurteilt, dass ein Verbot für den Radverkehr rechtswidrig ist, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage weder aus dem Gefälle des betroffenen Streckenabschnitts noch aus dessen Ausbauzustand, seiner Unübersichtlichkeit, der Verkehrsbelastung oder den Unfallzahlen und auch nicht aus der Gesamtschau dieser Umstände resultiert.