Ein landeseigenes Wohnungsunternehmen vermutete schon längere Zeit, dass die Mieter zweier Wohnungen unerlaubt untervermieteten, und griff zu einer ungewöhnlicheren Methode, um ihren Verdacht zu bestätigen: Es beauftragte eine Privatdetektei, die heimlich Videoaufzeichnungen im Treppenhaus vor den betroffenen Wohnungen machte.
Räumungsklage
Wasserschaden in Nachbarwohnung: Kein Kündigungsrecht bei gewaltsamer Öffnung
Das Landgericht Berlin weist in dieser Entscheidung einstimmig die Berufung eines Vermieters zurück, der gegen seinen Mieter eine Räumungsklage angestrengt hatte. Der Mieter hatte – nachdem er schon bräunlich eingefärbte Wasserflecken an der Küchendecke entdeckt hatte – sich gewaltsam Zugang zu der über ihm gelegenen Wohnung verschafft.