Mitglieder der IHK können den Austritt ihrer IHK aus dem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), verlangen, wenn dieser sich allgemeinpolitisch betätigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 23.03.2016 – 10 C 4.15). Geklagt hatte ein Unternehmen aus Münster.