Gegen die Führerin eines Kfz wurde mit Bescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vom 07.09.2020 wegen Nutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, eine Geldbuße i. H. v. 100 € verhängt.