Rechtsordnung

Rechtliches

Widerruf des Waffenscheins bei „Reichsbürgern“

Der VGH München hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, jemandem den Waffenschein zu entziehen, wenn er sich wie ein sogenannter „Reichsbürger“ verhält, also die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und seiner Gesetze verneint. Denn wer vorgibt, dass ein bestimmtes Gesetz nicht rechtmäßig existiere, wie etwa auch das Waffengesetz (WaffG), lässt auch befürchten, dass er es...