Das Arbeitsgericht Frankfurt hat eine Klage der Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen des Aufrufs zu einem rechtswidrigen Arbeitskampf im August 2011 abgewiesen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat eine Klage der Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen des Aufrufs zu einem rechtswidrigen Arbeitskampf im August 2011 abgewiesen.