Luftfracht darf nur mit dem Status "sicher" verladen werden. Bisher war eine Sicherheitserklärung des Herstellers an den Luftfrachtspediteur ausreichend, um den Status "bekannter Versender" zu erhalten. Ab 25. März 2013 ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich oder die Unternehmen müssen ihre Luftfracht kostenpflichtig durch sog. reglementierte Beauftragte oder...
Reglementierter Beauftragter
Der bekannte Versender als Teil der Luftfrachtsicherheit
Der 25. März 2013 ist ein wesentliches Datum in der Luftfrachtsicherheit. Zu diesem Zeitpunkt verlieren die Sicherheitserklärungen der alten bekannten Versender ihre Gültigkeit. Unternehmen, die nicht nach den neuen Bestimmungen der EU (VO) 185/2010 als bekannte Versender zugelassen sind, müssen für die Versendung von Luftfracht kostenpflichtig die Dienstleistungen Dritter in Kauf nehmen. Es gibt...