Die Verurteilung eines 31-jährigen Angeklagten u. a. wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil des Landgerichts Essen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten verworfen.