Die Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigung) wurden zum 1. Januar 2013 neu geregelt. Neben der Erhöhung der Entlohnung von 400 auf 450 € monatlich, max. 5.400 € pro Jahr, wurde ebenfalls die Pflicht zur Rentenversicherung bei dieser Beschäftigungsart vereinbart. Zwar ist dadurch die Anteilhabe an den Rentenversicherungsleistung auch auf diese Beschäftigungsart übergegangen, trotzdem...