Rettungsgasse

Rechtliches

Rettungsgasse: Keine Überlegungsfrist

Gemäß § 11 Abs. 2 StVO muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Überlegungsfrist hierbei zu entscheiden.