Das Bayerische Oberste Landesgericht hat anlässlich der Rechtsbeschwerde eines zu einer Geldbuße verurteilten Autofahrers entschieden, dass dieser nicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straße verpflichtet war.
Rettungsgasse
Rettungsgasse: Keine Überlegungsfrist
Gemäß § 11 Abs. 2 StVO muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Überlegungsfrist hierbei zu entscheiden.