Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass Anbieter von Hausrufnotdiensten nicht zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit blauem Blinklicht berechtigt sind und in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung haben.
Rettungsorganisation
Kein Blaulicht für Hausrufnotdienste
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass Anbieter von Hausrufnotdiensten nicht zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit blauem Blinklicht berechtigt sind und in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung haben.