Rettungsorganisation

Rechtliches

Kein Blaulicht für Hausrufnotdienste

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass Anbieter von Hausrufnotdiensten nicht zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit blauem Blinklicht berechtigt sind und in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung haben.

Rechtliches

Kein Blaulicht für Hausrufnotdienste

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass Anbieter von Hausrufnotdiensten nicht zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit blauem Blinklicht berechtigt sind und in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung haben.