Es ist allein das Risiko des Reisenden, beim Abflug gültige Reisedokumente vorlegen zu können. Scheitert der Flug an der Ordnungsgemäßheit der Reiseunterlagen, so liegt kein Fall höherer Gewalt vor, unabhängig davon, auch wenn der Reisende selbst keine Schuld an der Ungültigkeit seiner Reisedokumente hat. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH).