Der Gefahrenbegriff ist der entscheidende Schlüssel zur Beantwortung der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns. Dabei hat der Begriff gerade unter dem Eindruck veränderter Bedrohungsszenarien Weiterungen erfahren, die ihn selbst als Bedrohung für ein rechtsstaatliches Polizeirecht erscheinen lassen. Dass dieser Befund aber verfehlt ist, soll nachfolgend belegt werden.