Ein Autofahrer, der wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einem Bußgeld verurteilt worden war, legte Verfassungsbeschwerde ein, weil er sich aufgrund der Nichtüberlassung von Messdaten in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese als unzulässig.