Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Mitglied der Rockergruppierung „Gremium MC“ seine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen der Waffenbehörde zurückgeben muss. Die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit ist bei der Mitgliedschaft in einer Rockergruppierung gerechtfertigt.