Erstmals bezog der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung zu der Frage, welche Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen zu beachten sind. Dazu ließ der BGH verkünden, dass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ nicht in den Fahrgassen eines Parkplatzes gilt, sondern das allgemeine Rücksichtnahmegebot.