Sachmangel

Rechtliches

Haftungsausschluss beim Verkauf eines Hauses

Bei gebrauchten Immobilien zeigen sich – je nach Alter – häufiger Mängel. Verkäufer vereinbaren daher häufig mit dem Käufer einen Haftungsausschluss. Der Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel an dem Gebäude arglistig verschwiegen hat. Dafür ist nötig, dass er den Mangel kannte oder zumindest für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt.