Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit Urteil vom 15. Oktober 2021 den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig erklärt, der die Nutzung des Gemeinschaftseigentums wegen gravierender baulicher Mängel untersagt hatte. Dies hatte zur Folge, dass einzelne Miteigentümer ihr Sondereigentum nicht mehr nutzen konnten.