Schadensersatz

Grundlagen Rechtliches

Haftungsverteilung bei Kollision

Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem PKW, welcher eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nach einem Gelblichtverstoß nutzt, ist eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des PKW angemessen.

Gefahrenabwehr

Zuweg zu einer Terrasse ist nicht gegen alle erdenklichen Risiken zu sichern

Eine Fußgängerin beabsichtigte, mit einer Klage materiellen und immateriellen Schadensersatz gegen eine benachbarte Grundstückseigentümerin geltend zu machen. Das Landgericht Frankfurt a. M. (LG) hatte der Fußgängerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagt, weil die Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete. Hiergegen wendete sich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim...