Es besteht kein Anspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die Positionsdaten des Kriegsschiffes „Rhein“ am Osterwochenende 2017 im Mittelmeer zu erhalten, weil die Offenlegung die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit dem verkündetem Urteil entschieden.